AGB für Videosprechstunde
(2) Weder die Nutzung dieses Service, noch die Vereinbarung von Videosprechstunden mit dem Arzt ersetzen einen traditionellen Arztbesuch. Der Arzt wird Sie diesbezüglich zu Beginn der Videosprechstunde entsprechend informieren. Suchen Sie bei schwereren Erkrankungen/ Verletzungen deshalb unbedingt Ihren Arzt, Ihren Therapeuten oder Heilberufler vor Ort oder in dringenden Fällen eine Notfallambulanz auf. Für die medizinische und therapeutische Versorgung über das Internet gelten besondere berufsrechtliche Bestimmungen und Einschränkungen. Das Leistungsangebot ist daher auf die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten begrenzt. Besondere Hinweise bei der Leistungsbeschreibung und Leistungserbringung sind verbindlich.
(3) Die Kosten des Beratungsgespräches werden von Ihnen bzw. Ihrer Krankenversicherung im tariflich vereinbarten Umfang getragen.
(2) Durch das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zuge der Terminbuchung via Opt-In kommt zwischen Ihnen und GTV eine Nutzungsvereinbarung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
(2) Die über den Service von GTV veröffentlichten Inhalte, Informationen, Bilder, Videos, Datenbanken sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und in der Regel lizensiert.
(3) Die Inhalte des Services dürfen nur für persönliche und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt oder vervielfältigt werden. Eine Weitergabe der Inhalte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von GTV untersagt.
Mitsehen ist technisch ausgeschlossen.
(2) Im Übrigen wird auf die auf der Webseite von GTV abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.
(3) Der Arzt untersteht der beruflichen Schweigepflicht gegenüber Dritten. In Ausnahmefällen, in denen nach Beurteilung des Arztes eine Gefährdung für Sie als Patienten oder für Drittpersonen angenommen werden muss (Suizid- oder Tötungsabsichten, Missbrauch von Kindern etc.) besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.
(2) GTV ist bemüht, einen ordnungsgemäßen Betrieb des Angebots sicherzustellen, steht jedoch nicht für die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Angebots ein und haftet insbesondere nicht für technisch bedingte Verzögerungen, Unterbrechungen oder Ausfälle, soweit diese nicht von GTV zu vertreten sind.
- Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Schuldverhältnis („Kardinalpflicht“) haftet GTV der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf;
- GTV haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
(2) Jeder Partei steht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail). Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Patienten zu den Services von GTV gesperrt.
GTV ist weder gesetzlich verpflichtet, noch grundsätzlich bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Ungeachtet dessen ist GTV gem. § 37 VSBG verpflichtet, Ihnen nach Entstehung einer Streitigkeit mitzuteilen, welche Schlichtungsstelle zuständig wäre, wenn wir am Streitbeilegungsverfahren teilnehmen würden. Dieser Verpflichtung kommen wir im Vorgriff hierauf nach. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Zentrale Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
www.verbraucher-schlichter.de