AGB für Videosprechstunde

1. Geltungsbereich / Vertragsgegenstand
Diese AGB gelten ausschließlich für die Nutzung der Videosprechstunde durch Versicherte der AXA Krankenversicherung oder einem Interessenten (nachfolgend: Berechtigter).
2. Leistungsumfang
(1) GTV bietet im Auftrag der AXA Krankenversicherung einen Online-, Audio- und Kommunikations-Service an, mit dem ein Versicherter der AXA oder ein Berechtigter, mit einem Arzt, einem Therapeuten oder einem Heilberufler über eine Videosprechstunde in Kontakt treten kann. Sie als Patient können über die GTV mit einem Arzt eine Videosprechstunde vereinbaren und durchführen. Die Videosprechstunde findet über eine verschlüsselte Verbindung unmittelbar zwischen Ihnen als Patient und dem Arzt statt.

(2) Weder die Nutzung dieses Service, noch die Vereinbarung von Videosprechstunden mit dem Arzt ersetzen einen traditionellen Arztbesuch. Der Arzt wird Sie diesbezüglich zu Beginn der Videosprechstunde entsprechend informieren. Suchen Sie bei schwereren Erkrankungen/ Verletzungen deshalb unbedingt Ihren Arzt, Ihren Therapeuten oder Heilberufler vor Ort oder in dringenden Fällen eine Notfallambulanz auf. Für die medizinische und therapeutische Versorgung über das Internet gelten besondere berufsrechtliche Bestimmungen und Einschränkungen. Das Leistungsangebot ist daher auf die aktuellen rechtlichen Möglichkeiten begrenzt. Besondere Hinweise bei der Leistungsbeschreibung und Leistungserbringung sind verbindlich.

(3) Die Kosten des Beratungsgespräches werden von Ihnen bzw. Ihrer Krankenversicherung im tariflich vereinbarten Umfang getragen.
3. Nutzung
(1) Die Nutzung der Videosprechstunde setzt voraus, dass Sie sämtliche in der Terminbuchungs-Maske abgefragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig übermitteln. Für die Nutzung müssen Sie als mindestens 18 Jahre alt und unbeschränkt geschäftsfähig sein.

(2) Durch das Akzeptieren der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zuge der Terminbuchung via Opt-In kommt zwischen Ihnen und GTV eine Nutzungsvereinbarung nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
4. Nutzungerechte
(1) Ihnen als Patienten stehen ausschließlich die nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeräumten Rechte an dem Internetangebot zu.

(2) Die über den Service von GTV veröffentlichten Inhalte, Informationen, Bilder, Videos, Datenbanken sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und in der Regel lizensiert.

(3) Die Inhalte des Services dürfen nur für persönliche und nicht für kommerzielle Zwecke genutzt oder vervielfältigt werden. Eine Weitergabe der Inhalte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von GTV untersagt.
5. Patientendaten / Datenschutz
(1) Videosprechstunden werden durch GTV weder aufgenommen noch gespeichert. Inhalte des zwischen Ihnen und dem Arzt geführten Gesprächs werden GTV nicht bekannt. Ein Mithören oder

Mitsehen ist technisch ausgeschlossen.
(2) Im Übrigen wird auf die auf der Webseite von GTV abrufbare Datenschutzerklärung verwiesen.

(3) Der Arzt untersteht der beruflichen Schweigepflicht gegenüber Dritten. In Ausnahmefällen, in denen nach Beurteilung des Arztes eine Gefährdung für Sie als Patienten oder für Drittpersonen angenommen werden muss (Suizid- oder Tötungsabsichten, Missbrauch von Kindern etc.) besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht.
6. Verfügbarkeit
(1) Das Leistungsangebot steht in der Regel von Seiten GTV 24 Stunden am Tag zur Verfügung. Hiervon ausgenommen sind die Zeiten, in denen Datensicherungsarbeiten vorgenommen und Systemwartungs- oder Programmpflegearbeiten am System oder der Datenbank durchgeführt werden.

(2) GTV ist bemüht, einen ordnungsgemäßen Betrieb des Angebots sicherzustellen, steht jedoch nicht für die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit des Angebots ein und haftet insbesondere nicht für technisch bedingte Verzögerungen, Unterbrechungen oder Ausfälle, soweit diese nicht von GTV zu vertreten sind.
7. Haftung
(1) Die Haftung von GTV wird, gleich aus welchem Rechtsgrund, für durch sie, ihre gesetzlichen Vertreter oder ihre jeweiligen Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden – vorbehaltlich Absatz 2 – wie folgt beschränkt:
  • Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht aus dem Schuldverhältnis („Kardinalpflicht“) haftet GTV der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. „Kardinalpflichten“ sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung eine Vertragspartei regelmäßig vertrauen darf;
  • GTV haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung nicht wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.
(2) Die vorgenannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Handeln sowie in Fällen zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit.
8. Pflichten des Nutzers
Sie sind verpflichtet Angaben, die für die Bereitstellung der Leistungen benötigt werden korrekt, umfassend und wahrheitsgemäß anzugeben.
9. Sperrung des Zugangs / Kündigung
(1) GTV behält sich vor, bei Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung oder wesentlichen Vertragsverletzung diesen Vorgängen nachzugehen, entsprechende Vorkehrungen zu treffen und bei einem begründeten Verdacht den Zugang des Nutzers zu sperren. Sollte der Verdacht ausgeräumt werden können, wird die Sperrung wieder aufgehoben, andernfalls steht GTV ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

(2) Jeder Partei steht das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu. Die Kündigung bedarf der Textform (z.B. per E-Mail). Mit Wirksamwerden der Kündigung wird der Zugang des Patienten zu den Services von GTV gesperrt.
10. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
11. Streitschlichtung
Der Gesetzgeber hat mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VBSG) eine alternative Möglichkeit geschaffen, einen Verbraucherstreitfall, also einem Streit, an welchem Sie als Verbraucher und wir als Unternehmer beteiligt sind, außerhalb eines ordentlichen Gerichtsverfahrens in einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle beizulegen.

GTV ist weder gesetzlich verpflichtet, noch grundsätzlich bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Ungeachtet dessen ist GTV gem. § 37 VSBG verpflichtet, Ihnen nach Entstehung einer Streitigkeit mitzuteilen, welche Schlichtungsstelle zuständig wäre, wenn wir am Streitbeilegungsverfahren teilnehmen würden. Dieser Verpflichtung kommen wir im Vorgriff hierauf nach. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist:
Zentrale Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Str. 8, 77694 Kehl
www.verbraucher-schlichter.de